Roland Ernst Stiftung

für Gesundheitswesen

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Die Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen

 

Die Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen wurde im Jahr 1996 vom Unternehmer Herrn Roland Ernst und dem Freistaat Sachsen gegründet. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung

Die geförderten Projekte sollten bevorzugt im Freistaat Sachsen beheimatet sein. Förderwürdig ist grundsätzlich jeder, der durch besondere Leistungen oder Qualifikationen in den eingangs erwähnten Bereichen auf sich aufmerksam gemacht hat.

Es werden daher

Mittel für Forschungsprojekte zu den genannten Gebieten auf Antrag, (die Förderrichtlinien finden Sie hier) und Stipendien für qualifizierte Studenten der entsprechenden Fachrichtungen an Hochschulen/Fachhochschulen im Freistaat Sachsen zur Durchführung von Diplomarbeiten oder zur Promotion an geeigneten Ausbildungsstätten im In- und Ausland (Vergabemodalitäten und alle Angaben zur Antragstellung finden Sie hier) bereitgestellt.

Bitte beachten Sie unsere geänderten Antragsfristen:
Ihre Anträge für Projektförderungen und Stipendien können Sie jetzt jeweils zum 30. April und zum 31. Oktober bei der Stiftung einreichen.

Die Förderwürdigkeit eines Projektes im Rahmen der hier erwähnten Möglichkeiten wird vom Vorstand der Stiftung beschlossen.

Bewerbungen können schriftlich bei der Roland Ernst Stiftung eingereicht werden. Anträge per e-mail werden nicht berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Antragsunterlagen nicht zurückgeschickt werden.